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  • · Nachricht · Kurzarbeitergeld

    Bis zum 31.12.2022 erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

    | Bis zum 31.12.2022 besteht der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ( PP 05/2020, Seite 5 ) fort. Die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung vom 23.06.2022 wurde dazu verlängert und die entsprechende Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. |

     

    Die Verordnung regelt im Einzelnen:

    • Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt.
    • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld vom 23.06.2022 → Abruf-Nr. 231302
    Quelle: ID 48649703