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G-BA ermöglicht Videobehandlungen auch über Corona hinaus
| Bestimmte Heilmittelbehandlungen sollen künftig dauerhaft per Video erbracht werden können. Bisher war dies nur befristet im Rahmen der Corona-Sonderregelungen (online unter iww.de/s5554 ) möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21.10.2021 die Heilmittel-Richtlinie entsprechend geändert. Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (GDMVP) hatte dem G-BA diese Änderung aufgegeben. Welche Heilmittel konkret betroffen sind, darüber entscheiden der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände bis zum Jahresende 2021. |
Die Änderung soll langfristig die Patientenversorgung im ländlichen Raum verbessern, indem z. B. lange Anfahrtswege entfallen. Sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen, können sich Patienten und Therapeuten auf eine Videobehandlung verständigen. Ein Wechsel zurück zur klassischen „Hands-on“-Behandlung ist jederzeit möglich.