· Fachbeitrag · Leserforum
Datenverarbeitung bei minderjährigen Patienten: Müssen beide Elternteile einwilligen?
| FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur rechtssicheren Einwilligung des Patienten in die Datenverarbeitung gelesen (PP 01/2018, Seite 13). Dort heißt es, dass bei Patienten unter 16 Jahren die gesetzlichen Vertreter (i. d. R. die Eltern) in die Verarbeitung der Patientendaten einwilligen müssen. Reicht dabei die Zustimmung eines Elternteils aus?“ |
Antwort: Im Normalfall ist davon auszugehen, dass die Speicherung und Verarbeitung von Daten kein gravierender Eingriff in die Rechte des Patienten ist. Daher reicht i. d. R. die Einwilligung eines Elternteils aus. Ausnahmen können vorliegen, wenn die Daten weiterverkauft oder für Werbezwecke genutzt werden sollen. Maßgeblich für die Einwilligung ist, wer das Sorgerecht hat.
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PRAXISHINWEIS | Fragen Sie im Zweifel nach der Sorgerechtsregelung. Sie können sich aber auch in der Einwilligungserklärung bestätigen lassen, dass der unterschreibende Elternteil im Einverständnis für den anderen Elternteil handelt. |