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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Patient erhält kein neues Rezept: Ist eine Weiterbehandlung auf Selbstzahlerbasis möglich?

    | FRAGE: „Hin und wieder kommt es in unserer Praxis vor, dass Patienten, die nach Ablauf einer Behandlungsserie kein neues Rezept erhalten, als Selbstzahler weiterbehandelt werden möchten. Dürfen wir den Patienten ohne Verordnung weiterbehandeln, wenn wir die gleichen Heilmittel anwenden wie bislang verordnet? Macht es einen Unterschied, ob der Patient GKV- oder PKV-versichert ist? Wir haben auch einen Heilpraktiker im Team, den wir notfalls einbeziehen könnten.“ |

     

    Antwort: Der Physiotherapeut benötigt immer eine ärztliche Verordnung, wenn er eine Heilbehandlung abgibt. Auch wenn das gleiche Heilmittel weiter angewendet werden soll, muss eine ärztliche Verordnung oder die Verordnung eines Heilpraktikers vorliegen. Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Patienten GKV- oder PKV-versichert ist.

     

    Auch mit Behandlungsvertrag ist eine Fortsetzung der Behandlung nicht möglich. Bei der Behandlung Kranker handelt es sich um Heilkunde, die grundsätzlich Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. Mittels Verordnung „weisen“ Ärzte und Heilpraktiker die Heilhilfsberufe ‒ also die Therapeuten ‒ an, welche Behandlung diese zu erbringen haben. Nur wenn der Physiotherapeut selbst eine sektorale HP-Erlaubnis hat, darf er ohne ärztliche Verordnung behandeln. Die ärztliche Verordnung ist bei kranken Patienten sozusagen die „Erlaubnis“ für die Abgabe des Heilmittels als solches.

     

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

    Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 2 | ID 45836001