· Fachbeitrag · Terminvergabe
Ist ein Pfand zur Erhöhung der Termintreue von Patienten zulässig?
von RAin, FA MedizinR Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg
| Wenn Patienten dem vereinbarten Behandlungstermin unentschuldigt fernbleiben, ist dies für Physiotherapiepraxen nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Denn oft genug gelingt es nicht, sie kurzfristig neu zu vergeben. Insofern gab und gibt es viele Ideen, die Termintreue zu erhöhen. Es gibt Praxen, die ein Pfand ‒ etwa eine Zahlung in Höhe von 50 Euro ‒ verlangen. Diese Summe wird zurückgezahlt, wenn ein vereinbarter Termin wahrgenommen wurde. Was zunächst ungewöhnlich klingt, reiht sich in die Diskussion über Ausfallhonorare ( PP 08/2022, Seite 3 ff.) und Ausfallgebühren ein. |
Ein berufspolitisch aktiver Internist macht es vor
Die Ärztezeitung berichtete am 18.08.2023 online über ein internistisches Zentrum in Völklingen. Dort müssen Patienten, die zweimal ohne guten Grund einen vereinbarten Termin geschwänzt haben, entweder lange Wartezeiten hinnehmen oder 50 Euro Pfand für eine neue Reservierung hinterlegen. Chef der Praxis ist Dr. med. Thomas Stolz, der auch Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Saarland ist ‒ sein Vorgehen hat daher wohl auch berufspolitische Gründe. Dennoch: In Extremfällen ‒ und bei bestimmten Patienten ‒ kann ein Pfand vielleicht auch in Physiopraxen die Lösung sein.
Denn hinter der Einführung eines Pfands steht ja primär der Gedanke, damit zunächst einmal das Bewusstsein für Termintreue zu schaffen. Damit ist idealerweise auch eine gewisse „Drohung“ verbunden, um Patienten zu erziehen. Die Sorge, damit Patienten zu verschrecken, ist natürlich verständlich. Das gilt umso mehr, als Pfandsysteme deutlich weniger verbreitet sind als Ausfallgebühren (vgl. PP 08/2022, Seite 3 ff.; PP 02/2021, Seite 5 f.; PP 09/2016, Seite 8 ff. sowie Musterklausel unter Abruf-Nr. 47104536) . Gerade in Ballungszentren nimmt die Einführung eines Pfands allerdings zu.
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