· Nachricht · Unfallversicherung
Kein Wegeunfall: achtmal längerer Weg von der Arbeit nach Hause
| I. d. R. sind Unfälle von Arbeitnehmern auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Wenn aber der Arbeitnehmer anstatt des direkten Weges eine achtmal längere Strecke gewählt hat, entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz (Sozialgericht [SG] Osnabrück, Urteil vom 01.08.2019, Az. S 19 U 251/17, Abruf-Nr. 211925 ). |
Weiterführender Hinweis
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 2 | ID 46220161