06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Beantragt ein Ergotherapeut die Erweiterung der Zulassung um eine Teilzeitkraft, die nur Hausbesuche durchführen soll, darf die Zulassungserweiterung nicht abgelehnt werden, weil für die Teilzeitkraft in der Praxis kein separater Behandlungsraum vorhanden ist (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 20.12.2018, Az. B 3 KR 2/17 R). Das Urteil ist auch für Physiotherapeuten relevant, da auch für sie ähnliche räumliche Mindestanforderungen gelten.
20.02.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Eine Heilpraktikererlaubnis (HP-Erlaubnis) darf auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkt werden. Allerdings muss der Antragsteller die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Chiropraktik ...
14.02.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Befristung von Arbeitsverträgen (s. u.) geändert: Demnach darf ein Arbeitsverhältnis auch dann nicht ohne Sachgrund befristet werden, wenn die ...
05.02.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Betroffene von Datenverarbeitung (z. B. Patienten) einen Auskunftsanspruch darüber, welche ihrer Daten verarbeitet werden. Dieser steht neben dem für alle Heilberufe existierenden Recht auf Akteneinsicht (PP 01/2019, Seite 14). Für Praxisinhaber ist das Prinzip also nicht neu. PP erläutert, wie Sie auf Auskunftsersuchen richtig und ökonomisch reagieren.
04.02.2019 · Nachricht ·
Berufsrecht
Die Frage, wann eine Praxiszulassung an der Raumhöhe scheitert, bleibt weiter offen: Am 20.04.2017 hatte das Landessozialgericht (LSG) Thüringen eine starre Raumhöhe für „nicht mehr zeitgemäß“ erklärt (Az.
04.02.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Die Zulassungsempfehlungen für Heilmittelerbringer wurden innerhalb kurzer Zeit ein zweites Mal geändert (PP 01/2019, Seite 1). Die Neufassung gilt seit dem 01.12.2018. Welche Änderungen zu denen zum 01.08.
08.01.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Wer mehrere Anwendungsgebiete der Osteopathie mit Wirksamkeitsaussagen bewirbt, muss diese für jedes einzelne Anwendungsgebiet wissenschaftlich belegen können. Pauschale Erklärungen zu den Grenzen der Wirksamkeit reichen nicht aus und verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht (Oberlandesgericht [OLG] Celle, Urteil vom 31.07.2018, Az. 13 U 26/18).