06.04.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Zur ordentlichen Kündigung ist alles gesagt, meinen die Praktiker. Leider nicht, sagen die Arbeitsrichter. Immer wieder schleichen sich Fehler ein, die sich vermeiden lassen: falsche Ansichten zur Zustellung der Kündigung, allgemeine Irrungen zum Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes oder falsche Fristenberechnungen bei Azubis und Teilzeitkräften. Lernen Sie die Stolperfallen kennen und machen Sie ab sofort bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen alles richtig.
06.04.2017 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Heilmittelerbringer ohne Physiotherapeuten-Ausbildung haben keinen Anspruch auf die Erteilung einer Abrechnungsbefugnis für Leistungen der manuellen Therapie (MT). Damit sind Masseure und medizinische Bademeister ...
06.04.2017 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Ergotherapeuten haben Anspruch auf eine sektorale Heilpraktikererlaubnis Ergotherapie, wenn kein Versagensgrund nach § 2 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ...
30.03.2017 · Fachbeitrag ·
Sozialgesetzgebung
Der Bundestag hat am 16.02.2017 das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beschlossen. Starke Abweichungen zum ursprünglichen Entwurf (PP 08/2016, Seite 3) gab es für Therapeuten nicht.
30.03.2017 · Nachricht ·
Arbeitsrecht
Ein Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der ein „wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis“ vorsieht und keine weitere Ausformulierung des Wortlauts vorgibt, verpflichtet den Arbeitgeber nicht, einen ...
08.03.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In einem sogenannten Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern – wie ihn viele Physiotherapiepraxen darstellen – können hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten einer Angestellten deren Kündigung rechtfertigen.
06.03.2017 · Fachbeitrag ·
Freiberuflichkeit
Übungsleiterinnen, die in einer ermächtigten Reha-Einrichtung Kurse durchführen, gelten als freiberufliche Honorarkräfte, wenn die Einrichtung dies mit den Übungsleiterinnen so vereinbart hat. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz gekippt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 01.02.2017, Az. L 2 R 139/16).