· Fachbeitrag · Europäische Mehrwertsteuerreform
Wegfall von Steuerbefreiungen werden diskutiert
| Die Mehrwertsteuersysteme in der Europäischen Union sollen angeglichen werden. Unter anderem möchte die eingesetzte EU-Kommission alle Befreiungen und reduzierten Sätze auf den Prüfstand stellen. Dazu gehören auch die Leistungen von Heilmittelerbringern. Auf diese wird bislang keine Mehrwertsteuer erhoben. |
Würde nun die Mehrwertsteuer für Leistungen fällig, die von öffentlichen oder privaten Leistungserbringern (wie zum Beispiel von Ärzten, Kliniken oder Therapeuten) erbracht werden, müssten die Sozialversicherungsträger mit erheblichen Mehrbelastungen rechnen. Laut einer Schätzung der Sozialversicherung würde das im Jahr 2014 circa 34 Milliarden Euro an Mehrausgaben bedeuten. Um die Mehrkosten auffangen zu können, müsste der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz um über 3 Prozentpunkte steigen.