· Nachricht · Lohnsteuer
Arbeitsplatzbezogene Online-Weiterbildung nach § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei
| Wenn Sie als Physiotherapeut Ihrer Belegschaft neben dem Gehalt zusätzliche Leistungen zukommen lassen, sollten Sie vermeiden, dass dabei Lohnsteuer anfällt ( PP 05/2021, Seite 20 ). In diesem Zusammenhang sind Online-Weiterbildungsmaßnahmen nach § 3 Nr. 19 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn sie Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können (Oberfinanzdirektion [OFD] Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.02.2021, Az. S 2342 A - 89 - St 210). |
Das Format der Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung der Steuerbefreiung unerheblich (z. B. Video-Schulungen oder eLearning-Angebote). Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern dagegen ein unentgeltliches Nutzungsrecht für nicht arbeitsplatzbezogene Online-Weiterbildungsmaßnahmen, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 (EStG) vor.