04.12.2017 · Fachbeitrag aus PP · Umsatzsteuer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) von 150 Euro auf 250 Euro erhöht. Diese Erhöhung gilt rückwirkend zum 01.01.2017 (BMF, Schreiben vom 15.11.2017, GZ III C 2 - S 7285/07/10002). Nutzen Sie diese Änderung als Physiotherapeut auch für Leistungsrechnungen Ihrer Praxis, die 250 Euro nicht übersteigen (Zuzahlungen, Selbstzahlerleistungen, Kursgebühren).
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04.12.2017 · Fachbeitrag aus PP · Leserforum
Frage: „Wir sind eine kleine Physiotherapiepraxis. Im Moment überlegen wir, in unserer Praxis ein Qualitätsmanagement (QM) einzuführen. Da wir auf diesem Gebiet noch sehr unerfahren sind, bitten wir Sie, ob Sie uns ein paar Zahlen bezüglich der Kosten nennen können. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns über die Gesamtkosten des QM, die Stunden pro Person für die Einführung und die Zertifizierungskosten informieren könnten. So können wir uns ein Bild machen, was eventuell an ...
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04.12.2017 · Fachbeitrag aus PP · Gesetzgebung
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gibt auch für Angestellte in der Physiotherapiepraxis bestimmte Beschäftigungsverbote vor und schützt sie vor Kündigung (PP 06/2017, Seite 18). Zum 01.01.2018 werden mehrere Änderungen in Kraft treten. Zwei Änderungen, die seit Ende Mai 2017 schon gelten, betreffen das Beschäftigungsverbot nach der Geburt eines behinderten Kindes sowie den Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt.
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04.12.2017 · Fachbeitrag aus PP · Auftragsvergabe
Als Praxisinhaber benötigen Sie Dienstleistungen, über die Sie keine besonderen Kenntnisse besitzen (z. B. EDV, Versicherungen, Buchhaltung oder die Personalabrechnung). Wenn Sie trotz der Notwendigkeit, diese Dienstleistungen zu beschaffen, Ihre eigentliche Tätigkeit als Physiotherapeut im Auge behalten möchten, müssen Sie die richtige unternehmerische Entscheidung treffen: delegieren, kontrollieren oder selber machen.
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01.12.2017 ·
Download aus PP · Downloads · Praxisführung
Dieses Verzeichnis können Sie als Dokumentationsgrundlage für Ihre praxisinterne Datenverarbeitung nutzen und entsprechend anpassen. > lesen
01.12.2017 · Fachbeitrag aus PP · Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft innerhalb der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen im Datenschutz. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – also auch Ihre Physiotherapiepraxis. Die DSGVO ist bereits seit 2016 in Kraft, entfaltet aber erst am 25.05.2018 volle Wirkung: Wer nach diesem Termin bei der Datenverarbeitung gegen die DSGVO verstößt, dem drohen hohe Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Um dem ...
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30.11.2017 · Fachbeitrag aus PP · Kündigungsschutz
Gekündigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn für den Betrieb zum Zeitpunkt der Kündigung kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestand. So entschied jüngst das Bundesarbeitsgericht – und hält damit konsequent an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die Kleinbetrieben relativ viel Freiraum bei Kündigungen lässt (BAG, Urteil vom 19.10.2017, Az. 8 AZR 845/15).
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29.11.2017 · Fachbeitrag aus PP · Arbeitgeberleistungen
Seit 2015 können Arbeitgeber Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Kinderbetreuung steuerfrei erstatten. Bisher war nicht geklärt, für welche Kinder diese Steuervergünstigung gilt. Eine bundesweit abgestimmte Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe gibt die Antwort.
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28.11.2017 · Nachricht aus PP · Craniomandibuläre Dysfunktion
Das Selbstmanagement von CMD-Schmerzen mit physiotherapeutischer Übungen zu Hause ist über einen Verlauf von vier Wochen ebenso wirksam wie die Eingliederung einer Okklusionsschiene durch den Zahnarzt. Eine entsprechende Studie stellten Prof. Dr. Olaf Bernhardt und Kollegen der Universität Greifswald vor.
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23.11.2017 · Fachbeitrag aus PP · Therapieangebot
Die Langhantel erlebt in der letzten Zeit eine Renaissance: Immer mehr Physiotherapeuten greifen auf dieses altbewährte und unkomplizierte Hilfsmittel zurück, um es in ihre Therapie zu integrieren oder als Zusatztraining anzubieten. Doch trotz aller Einfachheit gilt es auch hier einige Dinge zu bedenken, was Implementierung und Fortbildung betrifft.
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