· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Abnahme und Wiederbefestigung einer implantatgetragenen Krone
| Frage: „Eine implantatgetragene (geschraubte) Krone wird abgenommen, gereinigt und anschließend wiederbefestigt. Was kann ich berechnen?“ |
Antwort: War die Herstellung der Implantatkrone eine Vertragsleistung (Ausnahmefall im Sinne der Zahnersatz-Richtlinie 36b), ist die Wiederbefestigung dieser Krone wie folgt abzurechnen:
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Festzuschuss | FZ 7.4 (je implantatgetragene Krone oder Brückenanker) | |
Abrechnung BEMA | 24ai | Wiederherstellung Krone |
Abrechnung GOZ | ggf. 2197 | Adhäsive Befestigung |
Abrechnung zahntechnische Leistungen | ||
Für das Reinigen der Krone sieht die BEL II keine Position vor. Sollten Sie diese Leistung berechnen, dann legen Sie sich eine Leistung in der BEB an. Denken Sie an die private Vereinbarung mit dem Patienten! |
Quelle: ID 42985655