· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Aufschlag zum Heil- und Kostenplan wegen unvorhersehbarer Begleitleistungen?
| Frage: „Oft ist es schwer, einen Heil- und Kostenplan für Privatleistungen so zu planen, dass wirklich alle Leistungen inklusive der Begleitleistungen mit eingeplant werden können. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein gewisser Abschlusstext ausreichend ist, um den Patienten darauf aufmerksam zu machen, dass nicht alle Begleitleistungen im Voraus geplant werden können. Was meinen Sie dazu?“ |
Antwort: Der Patient soll durch den Heil- und Kostenplan nach ausführlicher Beratung eine Information über die geplante Therapie bekommen. Außerdem muss er über die abschätzbaren Kosten aufgeklärt werden. Zwar kann man darauf verweisen, dass durch nicht geplante Begleitleistungen weitere Kosten entstehen - nur kann der Patient mit dieser Information wenig anfangen. Er weiß oft nicht, was begleitende Leistungen sein können, und er kann die Dimension der zusätzlichen Kosten nicht abschätzen. Deshalb empfehlen wir, individuell abschätzbare Begleitleistungen - wie Anästhesien, besondere Maßnahmen und Exzisionen - mit zu planen, damit die geplanten möglichst nah an den tatsächlichen Kosten liegen.
Patienten sind verärgert, wenn die kalkulierten Kosten überschritten werden. Viele Zahnärzte setzen daher die Behandlungskosten lieber etwas zu hoch als zu niedrig an. Wenn die tatsächlichen Kosten dann sogar etwas niedriger sind als erwartet, freut sich der Patient.