· Fachbeitrag · Planung Zahnersatz
Abläufe rund um den HKP optimieren (Teil 2): HKP bei Privatpatienten und Terminvergabe
von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund
| Ein Standardproblem in Zahnarztpraxen ist, dass regelmäßig Heil- und Kostenpläne (HKPs) geschrieben werden, der Patient den Zahnersatz aber nicht anfertigen lässt. Jedoch es gibt Wege, hier entgegenzuwirken. Wie Sie Abläufe optimieren können, wird nachfolgend erläutert. Nachdem es in Teil 1 schwerpunktmäßig um die HKP-Erstellung beim GKV-Patienten ging, werden in diesem Teil der HKP für Privatpatienten sowie die Begleitung des Patienten bei der Terminvergabe beleuchtet. |
Abläufe beim HKP für Privatpatienten
Der HKP bzw. Therapieplan des Privatpatienten wird nach Nr. 0030 GOZ (Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen) bzw. nach Nr. 0040 im Falle der Planung von funktionstherapeutischen/funktionsanalytischen Leistungen berechnet. Er muss in der Regel vorab nicht genehmigt werden ‒ es sei denn, der Tarif der Versicherung sieht dies vor oder die Kosten der zahntechnischen Leistungen übersteigen den Betrag von 1.000 Euro.
Sollten Sie dem Patienten direkt nach der Zahnersatzberatung einen HKP aushändigen oder zuschicken, ist es nützlich, ihn im Vorfeld über die Erstattungsmodalitäten zu informieren. Das hilft, spätere Fragen des Patienten zu reduzieren. Ein entsprechendes Informationsschreiben oder Merkblatt könnte wie folgt formuliert sein:
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