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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Endfüllung nach maschineller Wurzelkanalaufbereitung über Kasse oder privat abrechnen?

| Kann ich nach einer privaten Wurzelbehandlung, die zum Erfolg geführt hat, die weiteren Leistungen zulasten der GKV berechnen? |

 

Antwort: Wenn ein Zahn mit einer „privaten“ Wurzelkanalbehandlung erhalten werden konnte und der Therapieerfolg nach entsprechender Wartezeit sicher ist, kann der Zahn als „Kassenzahn“ weiterversorgt werden - das heißt mit Füllungen, die nach BEMA berechnet werden, oder Kronen, die als Regel- oder gleichartige Versorgung vergütet und bezuschusst werden.

Quelle: ID 42507420