· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Erneuerung eines Innenteleskops beim Privatpatienten
| FRAGE: „Wie rechne ich die Erneuerung eines Innenteleskops privat ab?“ |
Antwort: Die Leistung ist weder in der GOZ noch im für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ beschrieben. Daher kann hier analog abgerechnet werden. Eine mögliche Gebühr ist GOZ-Nr. 5000a, jedoch müssen Analoggebühren immer individuell kalkuliert werden. Bei der alleinigen Anfertigung einer Primärkrone ist in der Regel die Verbindung zwischen Primär- und Sekundärkrone neu herzustellen und zusätzlich mit GOZ-Nr. 5080 berechenbar.
Quelle: ID 43534427