Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

GOÄ-Nr. 4 bei Kindern generell nicht erstattungsfähig?

|„Die GOÄ-Nr. 4 für die Unterweisung der Bezugspersonen (hier: Eltern) wird bei Kindern nicht erstattet. Die Kassen behaupten, dies ginge nur bei Personen mit Handicap. Mit Kindern sei aber die Kommunikation möglich und diese würden auch die Ausführungen des Zahnarztes verstehen. Müssen wir das so akzeptieren?|

 

ANTWORT:  Mit Kindern ist zwar in vielen Fällen eine Kommunikation möglich, jedoch fehlen Ihnen häufig - zum Beispiel bei Erhebung der Familienanamnese - die notwendigen Informationen. Daher ist der Ansatz der GOÄ Nr. 4 unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt.

 

Der Leistungsinhalt der Ä4 lautet: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“. Hierzu ein Auszug aus GOZ-kompakt (Zahnärztlicher Fachverlag, Herne, Autoren: Dr. J.M. Sobek und Christine Baumeister-Henning):

 

  • Die Nr. 4 GOÄ - Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken) umfasst (zahn-)ärztliche Beratungen und Untersuchungen, an denen Bezugspersonen des Patienten beteiligt sind.

 

  • Bei der Fremdanamnese wird nicht der Patient selbst befragt, sondern die Bezugsperson. Dies kommt dann in Frage, wenn zum Beispiel der Patient sich nicht verbal ausdrücken kann (mangelnde Sprachkenntnisse, Einschränkungen der Sprache durch Erkrankungen oder neurologische Defizite), der Patient unter einer retrograden Amnesie leidet oder nicht über die kognitiven Fähigkeiten zur Anamneseschilderung verfügt.

 

  • Die Unterweisung der Bezugsperson ist immer dann notwendig, wenn der Patient nicht oder nur unzureichend in der Lage ist, seine eigene Gesundheit zu bewahren oder die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit selbstständig durchzuführen. Auch hier können wieder körperliche Gebrechen oder mangelnde kognitive Fähigkeiten die Hinderungsgründe sein.
Quelle: ID 40319210