· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Ist die Freilegung eines Implantats zweimal berechenbar?
| FRAGE: „Vor etwa vier Wochen wurde ein Implantat freigelegt. Das Implantat war nach weiteren vier Wochen wieder zugewachsen. Darf man dann die Freilegung nochmal abrechnen oder geht das nur einmal? Bei der zweiten Sitzung fällt auch die Nr. 9050 an. Kann diese mit der GOZ-Nr. 9040 zusammen abgerechnet werden?“ |
ANTWORT: Im Ausnahmefall kann die GOZ-Nr. 9040 (Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente - zum Beispiel eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen lmplantatsystem erneut abgerechnet werden, jedoch niemals zusammen mit der GOZ-Nr. 9050 (Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase) in gleicher Sitzung für das gleiche Implantat.