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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Ist die ViTE trotz apikaler Aufhellung bei Restvitalität berechenbar?

|„Kann man eine Vitalexstirpation nach Bema-Nr. 28 (ViTE) abrechnen, trotz apikaler Aufhellung bei bestehender Restvitalität?  |

 

ANTWORT: Man kann eine Vitalexstirpation (VitE) trotz apikaler Aufhellung bei bestehender Restvitalität abrechnen. Die Voraussetzung zur Abrechnung der ViTE ist im Bema lediglich die, dass es sich um einen vitalen Milchzahn oder auch einen vitalen bleibenden Zahn handelt. Nur wenn die Pulpa bereits devital ist oder wenn zuvor eine DEV erbracht wurde oder wenn die Wurzelkanalbehandlung nicht der Richtlinie B. III. 9 entspricht, ist die VitE nicht als Vertragsleistung abrechenbar.

Quelle: ID 40319080