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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Leitung mit Heilmittel - kein Anästhetikum: Abrechnung?

| FRAGE: „Wir haben einen Patienten, der nun eine Woche lang jeden Tag eine Leitung mit Heilmittel (KEIN Anästhetikum!) bekommen soll. Dementsprechend ist es ja keine Leitungsanästhesie. Was kann ich dafür abrechnen?“ |

 

Antwort: Die Leitung mit Heilmittel ist keine Vertragsleistung und entspricht der GOÄ-Nr. 267 (Medikamentöse Infiltrationsbehandlung ...). Das verwendete Medikament kann entweder gemäß § 10 Abs. 1 GOÄ als Auslage berechnet werden oder es wird dem Patienten auf Privatrezept verordnet.

Quelle: ID 43191049