· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Privatliquidation: Natürlicher Zahn mit Draht als Provisorium - wie ist das abzurechnen?
| FRAGE: „Wir haben einem Privatpatienten nach einer Implantat-OP an 21 den natürlichen Zahn mit Draht als Provisorium eingearbeitet. Wie können wir das abrechnen?“ |
Antwort: Diese Leistung ist weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben. Hier müssen Sie auf die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 1 der GOZ zugreifen. Analogleistungen müssen allerdings individuell kalkuliert werden. Denkbar wäre hier zum Beispiel die Berechnung der GOZ-Nr. 5150a (730 Punkte).
Quelle: ID 43602595