· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Privatliquidation: OP-Set gesondert neben dem OP-Zuschlag berechnungsfähig?
| FRAGE: „Eine private Krankenkasse behauptet, das OP-Set sei durch den OP-Zuschlag abgedeckt und nicht berechnungsfähig. Stimmt das?“ |
ANTWORT: Die Kosten für das OP-Set dürfen neben dem OP-Zuschlag nicht berechnet werden. Bei Durchführung bestimmter zahnärztlich-chirurgischer Leistungen in der Praxis niedergelassener Zahnärzte können zur Abgeltung der Kosten für die Aufbereitung wiederverwendbarer Operationsmaterialien bzw. -geräte und/oder von Materialien, die mit der einmaligen Verwendung verbraucht sind, Zuschläge berechnet werden (GOZ-Nrn. 0500 bis 0530).
Diese Zuschläge dienen dem Ausgleich für die entstehenden Kosten bei ambulanten Eingriffen in der zahnärztlichen Praxis und für Materialien, die mit der einmaligen Verwendung verbraucht, aber nicht gesondert berechnungsfähig sind.