· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Privatliquidation: Wie ist der Knochenaufbau nach erfolgter Extraktion abrechenbar?
| Welche Abrechnungsmöglichkeiten für Knochenaufbau nach erfolgter Extraktion gibt es? |
Antwort: Nach einfachen Extraktionen kommt in der Regel für Knochenaufbauten, die dann kleine Knochendefekte darstellen, die GOZ-Nr. 4110 (Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial) zum Ansatz. Die Leistung ist einmal je Zahn oder Parodontium oder Implantat abrechenbar.
Quelle: ID 42507084