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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Privatliquidation: Wie ist der Knochenaufbau nach erfolgter Extraktion abrechenbar?

| Welche Abrechnungsmöglichkeiten für Knochenaufbau nach erfolgter Extraktion gibt es? |

 

Antwort: Nach einfachen Extraktionen kommt in der Regel für Knochenaufbauten, die dann kleine Knochendefekte darstellen, die GOZ-Nr. 4110 (Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial) zum Ansatz. Die Leistung ist einmal je Zahn oder Parodontium oder Implantat abrechenbar.

Quelle: ID 42507084