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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Schnarchpatienten: Wie ist die Behandlung mittels TAP-Schiene abzurechnen?

|FRAGE: „Wie kann ich die Behandlung mittels TAP-Schiene von Schnarchpatienten mit obstruktiver Schlafapnoe (OSA) abrechnen?“  |

 

ANTWORT: Die Behandlung mittels TAP-Schiene ist weder im Bema noch in der GOZ beschrieben. Da die Leistung im Bema nicht beschrieben ist, handelt es sich zunächst um eine reine Privatleistung. Da die Leistung aber auch in der GOZ nicht beschrieben ist, muss eine Analogabrechnung im Sinne des § 6 Abs. 1 der GOZ erfolgen. Analoge Gebühren könnten beispielsweise die GOZ-Nrn. 7000 ff. sein. Die Schlaftherapie selbst wird seitens des behandelnden Arztes abgerechnet.

Quelle: ID 42302537