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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Unterfütterung einer vorhandenen Krone und Einsetzen

| FRAGE: „Eine vorhandene Krone wird als provisorische Krone unterfüttert und eingesetzt. Was kann dafür abgerechnet werden?“ |

 

ANTWORT: In der Privatliquidation ist die Leistung weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben. Somit bleibt nur die Analogabrechnung für das Eingliedern der Krone. Für die Unterfütterung ist zusätzlich die zahntechnische Arbeit nach BEB berechenbar. Eine geeignete Position dafür muss individuell aufgenommen und kalkuliert werden. Beim GKV-Patienten entspricht dies der BEMA-Nr. 19, zuzüglich der Materialkosten über den Eigenbeleg.

Quelle: ID 43045787