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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Unterfütterung und Einarbeiten von neuen Locatoren

| FRAGE: „Im Unterkiefer wurden eine Totalprothese auf zwei Implantaten unterfüttert und zwei neue Locatoren eingearbeitet. Welche Ziffern fallen an?“ |

 

Antwort: Der GKV-Patient erhält den Festzuschuss 7.7. Die Unterfütterung ist nach GOZ-Nr. 5280 bzw. bei atrophiertem Kiefer im Sinne der Zahnersatz-Richtlinie 36b nach BEMA-Nr. 100di abzurechnen. Für das Einarbeiten neuer Locatoren fällt je Locator die GOZ-Nr. 5080 an.

Quelle: ID 43104745