· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Unterfütterung und Einarbeiten von neuen Locatoren
| FRAGE: „Im Unterkiefer wurden eine Totalprothese auf zwei Implantaten unterfüttert und zwei neue Locatoren eingearbeitet. Welche Ziffern fallen an?“ |
Antwort: Der GKV-Patient erhält den Festzuschuss 7.7. Die Unterfütterung ist nach GOZ-Nr. 5280 bzw. bei atrophiertem Kiefer im Sinne der Zahnersatz-Richtlinie 36b nach BEMA-Nr. 100di abzurechnen. Für das Einarbeiten neuer Locatoren fällt je Locator die GOZ-Nr. 5080 an.
Quelle: ID 43104745