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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Verblendreparaturen an Teleskop- und Konuskronen nach BEMA-Nr. 24b oder 95c?

| FRAGE : „Welche Empfehlung geben Sie zur Abrechnung von Verblendreparaturen an Teleskop- und Konuskronen? Setzen Sie dafür die BEMA-Nr. 24b oder 95c an? Gibt es dafür eine rechtssichere Empfehlung von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung?“ |

 

ANTWORT: Nach unserer Auffassung wird für die Erneuerung oder Wiederherstellung der Verblendung an einer Teleskopkrone die BEMA-Nr. 24b berechnet. So sieht es auch der Kommentar Liebold / Raff / Wissing.

 

Achtung | Es gibt jedoch regionale Unterschiede: In einigen KZV-Bereichen wird für die Wiederherstellung/Erneuerung einer vestibulären Verblendung an einer Teleskop-/Konuskrone die BEMA-Nr. 95c abgerechnet. Wenn Sie da unsicher sind, sollten Sie Ihre eigene KZV befragen.

Quelle: ID 43772064