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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Wiederbefestigung einer implantatgetragenen Brücke

| Frage: Eine implantatgetragene Brücke wird wiederbefestigt. Die Brücke ist befestigt auf einem Implantat und einem natürlichen Zahn. Wie ist das abzurechnen? |

 

Festzuschuss

FZ 7.4 (für die Implantatkrone)

FZ 6.8 (für den natürlichen Zahn)

Abrechnung BEMA

95a

Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern

Abrechnung GOZ

ggf. 2197

Adhäsive Befestigung

 

Das Wiedereinsetzen einer Suprakonstruktion wird wie auch das Einsetzen einer konventionellen Krone nach BEMA berechnet. Lediglich das Wiedereinsetzen eines Inlays oder eines Zahnersatzes, der nicht bezuschusst wurde, wird nach GOZ berechnet - zum Beispiel die Wiederbefestigung einer Krone, die aus rein ästhetischen Gründen auf Verlangen des Patienten gefertigt wurde.

 

Bei der Feststellung der Befunde wird Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen Zähnen gleichgestellt, sofern der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit - zum Beispiel durch Erweiterung - wiederhergestellt werden kann (Festzuschuss-Richtlinie nach §§ 55, 56).

Quelle: ID 42985658