· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen
Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 25
von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung des Fadenlegens bei der Fissurenversiegelung und zum Entfernen der weichen und harten Beläge. |
Fadenlegen bei der Fissurenversiegelung
Frage: „Wie kann ich das Verdrängen von störendem Zahnfleisch durch einen Faden bei der Fissurenversiegelung berechnen?“
Antwort: Die GOZ-Nr. 2030 darf nur beim Füllen oder Präparieren abgerechnet werden. Das Fadenlegen ist keine selbstständige Leistung, deshalb bleibt Ihnen nur die Steigerung der Hauptleistung nach der GOZ-Nr. 2000.
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