· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen
Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 57
von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Heute geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung der IP4 sowie des Festziehens eines Abutments nach der EKR einer Krone auf Implantat. |
Erweiterung von Prothesen
Frage: „Wie kann ich diese Versorgung berechnen? Die vorhandene Teleskopkronen-Prothese wird durch zwei weitere Teleskope bei 14 und 17 ergänzt und die Modellguss-Prothese bei 15, 16 erweitert.“
Antwort: Für die Zähne 14 und 17 erhält der Patient jeweils den Festzuschuss 1.1 und für Zahn 14 zusätzlich 1.3. Dazu erhält der Patient für das Einarbeiten der Zähne 15, 16 sowie der Sekundärteleskope den Festzuschuss 6.3, nicht aber 6.5, da hier keine Befundveränderung vorliegt. Nur bei Vorliegen der Befunde 3.2 und 4.6 erfolgt die Abrechnung als Regelversorgung. Hier ist gleichartig zu berechnen: 2 x BEMA-Nr. 19 und die GOZ-Nrn. 2 x 5040, 2 x 2197, 5170 sowie 5260.
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