· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen
Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 70
von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen. Heute beantworten wir u. a. Fragen zur Berechnung einer Implantatversorgung und eines wiederholten Funktionsabdrucks. |
Abgebrochene Klammer als Vertretungsleistung
Frage: Eine befreundete Praxis und unsere Praxis vertreten uns immer gegenseitig. Nun kam ein Patient mit einer abgebrochenen Klammer an seiner Interimsprothese zu uns. Die Prothese wurde ihm vor einer Woche eingegliedert. Was kann ich berechnen? Wir haben auch dasselbe Labor.
Antwort: Letztendlich unterliegt diese Prothese der verschuldensunabhängigen Gewährleistung - aber aus einer anderen Praxis. Da Sie kollegialerweise die Vertretung übernommen haben, würde ich in diesem Fall die geringen Kosten eines Alginatabdrucks nicht berechnen. In einem anderen Vertretungsfall (z. B. im Urlaub des Patienten an einem anderen Ort) müssten Sie hier natürlich die ganz normale Bruchreparatur nach BEMA-Nr. 100b plus die Material- und Laborkosten berechnen.
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