· Nachricht · Abrechnungsprobleme lösen
Häufige Fragen zur GOZ 2012: Reinigung eines Steges innerhalb oder außerhalb des Mundes
| Immer wieder erhält die Redaktion von PPZ Fragen zur korrekten Berechnung von GOZ-Leistungen. In loser Folge stellen wir Ihnen jeweils häufige Fragestellungen und unsere Antworten dazu vor. |
Frage: Wie kann die Reinigung eines Steges innerhalb oder außerhalb des Mundes berechnet werden?
Antwort: Die Reinigung eines Steges innerhalb des Mundes ist in der neuen GOZ nicht enthalten. Medizinisch notwendige Leistungen, die nicht in der GOZ/GOÄ aufgeführt sind, sind analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen.
Unser Analog-Abrechnungsvorschlag: Für die Reinigung des Steges kann zum Beispiel die GOZ-Nr. 1040 (PZR, 28 Punkte) analog je Zahneinheit in Ansatz gebracht werden.
Bei der Reinigung eines Steges außerhalb des Mundes ist die Entfernung des Steges und dessen Wiedereingliederung nicht beschrieben und analog berechnungsfähig. Für die Reinigung (z.B. im Dentallabor/Eigenlabor) können gemäß § 9 GOZ zahntechnische Leistungen berechnet werden.
Unser Analog-Abrechnungsvorschlag: Für die Abnahme und Wiederbefestigung kann zum Beispiel die GOZ-Nr. 9060 (Auswechseln von Sekundärteilen, 313 Punkte) analog angesetzt werden.