· Fachbeitrag · BEMA-Erweiterung
Neue BEMA-Positionen ab 01.10.2020 für telemedizinische zahnärztliche Leistungen
| Ab dem 01.10.2020 enthält der BEMA auch Gebührennummern für telemedizinische zahnärztliche Leistungen. Abrechnungsfähig für GKV-Patienten sind damit Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile, insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung pflegebedürftiger Patienten bzw. von Patienten mit Einschränkungen. |
Die neuen Leistungen sind im Einzelnen:
- Videosprechstunde (VS): Patienten, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten sowie Patienten, die zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit einer Pflegeeinrichtung erhalten, können den Erstkontakt zum Zahnarzt per Video aufnehmen.
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