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· Fachbeitrag · BEMA-Erweiterung

Neue BEMA-Positionen ab 01.10.2020 für telemedizinische zahnärztliche Leistungen

| Ab dem 01.10.2020 enthält der BEMA auch Gebührennummern für telemedizinische zahnärztliche Leistungen. Abrechnungsfähig für GKV-Patienten sind damit Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile, insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung pflegebedürftiger Patienten bzw. von Patienten mit Einschränkungen. |

 

Die neuen Leistungen sind im Einzelnen:

 

  • Videosprechstunde (VS): Patienten, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten sowie Patienten, die zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit einer Pflegeeinrichtung erhalten, können den Erstkontakt zum Zahnarzt per Video aufnehmen.