· Fachbeitrag · Neue BEMA-Leistungen
Neue präventive Leistungen für Pflegebedürftige: Wie die Umsetzung in den Praxisalltag gelingt
von Elke Schilling, B. A. Medical Care Management und DH, Langelsheim
| Zur Verhütung von Zahnerkrankungen haben seit dem 01.07.2018 Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige die Möglichkeit, zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen zulasten der GKV in Anspruch zu nehmen. Für Zahnarztpraxen ist es sowohl abrechnungstechnisch als auch organisatorisch durchaus herausfordernd, die neuen Leistungen in den Praxisalltag zu integrieren. Wie das gelingen kann, wird nachfolgend dargestellt. |
Hoher Bedarf auch an zahnärztlichen Pflegeleistungen
In Deutschland sind laut Pflegestatistik 2,86 Millionen Menschen pflegebedürftig. Annähernd drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Zudem leben laut Statistischem Bundesamt 7,6 Millionen Menschen mit Schwerbehinderungen in Deutschland. Zusammen sind das über 10 Millionen Menschen, die Unterstützung und Pflegeleistungen benötigen.
Die neuen BEMA-Positionen seit dem 01.07.2018
Patienten können die neuen Präventionsleistungen unabhängig davon in Anspruch nehmen, ob sie zu Hause oder in einer Einrichtung versorgt werden. Auch ein Kooperationsvertrag ist hierfür nicht nötig. Gleichwohl können diese Leistungen auch bei Bestehen eines Kooperationsvertrags berechnet werden.
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