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· Nachricht · Festzuschüsse

Festzuschuss-Konferenz der KZVen: Klarstellung zum zahnmedizinisch indizierten Veneer

| Im April fand die sogenannte Festzuschuss-Konferenz der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in Köln statt. Mitarbeiter aller KZVen trafen sich dort, um unter der Leitung zahnärztlicher Fachberater der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Auslegungsfragen zu den befundbezogenen Festzuschüssen zu diskutieren und Klarstellungen zu entwickeln. Die Klarstellung zum zahnmedizinisch indizierten Veneer wird nachfolgend vorgestellt. |

 

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  • Ergebnis

Befund-Nummer(n)

Zahn/Gebiet

Anzahl

Kein FZ

11

0

 

 

Aufgrund der Aufnahme des Veneers in den Leistungskatalog der GOZ-Nr. 2220 wurde diskutiert, ob ein Festzuschuss infrage käme. Es besteht jedoch Konsens, dass die mögliche medizinische Notwendigkeit im Sinne der GOZ nicht automatisch eine Bezuschussungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung nach sich zieht.

Quelle: ID 39875620