· Festzuschüsse
Was ändert sich im Festzuschusssystem im Jahr 2020
| FRAGE: „ Ich habe gelesen, dass es im nächsten Jahr Änderungen im Festzuschusssystem geben soll. Was bedeutet diese Änderung für die Praxis?“ |
Antwort: Die Änderungen betreffen vor allem die Bonusregelung, die sich infolge des am 11.05.2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ergeben werden. Bislang decken die Festzuschüsse 50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung ab. Ab dem 01.10.2020 werden die Festzuschüsse auf 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung erhöht. Als logische Konsequenz steigen auch die Boni für eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nach fünf bzw. zehn Jahren auf 70 bzw. 75 Prozent.
Im Vergleich der Alt- mit der Neuregelung sieht das dann so aus:
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