Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Heil- und Kostenplan

Vereinbarungen treffen - aber richtig!

| Ihr Patient ist härtefallberechtigt gemäß § 55 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V, benötigt im Ober- sowie Unterkiefer neue Totalprothesen und wünscht eine Funktionsanalyse. Anhand dieses Beispiels zeigt der Beitrag auf, wie Sie einen Heil- und Kostenplan nicht nur zum Vorteil für Ihren Patienten, sondern auch ganz korrekt mit den entsprechenden Vereinbarungen erstellen. |

 

Bestandteile des Heil- und Kostenplans sowie der Laborrechnung

Der Heil- und Kostenplan enthält nur die reine Regelversorgung nach den BEMA-Nrn. 97a, 98b, 97b, 98c und 98d. Die Laborrechnung enthält lediglich Positionen aus dem BEL II. Dadurch ist gewährleistet, dass der Patient die 100-prozentige Kostenübernahme durch seine Krankenkasse erhält und zu dieser reinen Regelversorgung keinen Eigenanteil zu leisten hat. Die GOZ-Leistungen zur Funktionsanalyse - Nrn. 0040, 8000 ff. - werden gesondert vereinbart und nicht mit dem Heil- und Kostenplan der Krankenkasse eingereicht, sondern nur vom Patienten unterschrieben.

 

Für diese Leistungen wird Ihr Patient durch eine Vereinbarung nach § 5 Abs. 4 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z vom gesetzlich versicherten Patienten zum Privatpatienten und muss nach den Regeln der GOZ behandelt werden. Dies gilt für die Steigerung des Faktors nach § 2 oder § 5 GOZ bis hin zur Rechnungserstellung nach § 10 GOZ. Somit ist auch klargestellt und vom Patienten unterschrieben, dass er für diese Leistungen keine Erstattung durch seine gesetzliche Krankenkasse bekommen wird.