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· Fachbeitrag · Kindervorsorge und Kinderprophylaxe

Kinderprophylaxe: Welche Ziffern gelten in welchem Alter?

| FRAGE: „Bei der letzten Teambesprechung fragten wir uns, welche Leistungen für Vorsorgen und Prophylaxe bei Kindern in welchem Alter abrechenbar sind. Können Sie uns einen entsprechenden Überblick geben?“ |

 

Antwort: Die Kindervorsorgeuntersuchungen wurden zum 01.07.2019 um drei Leistungen erweitert ‒ die „FU 1 (a-c)“, die „FU 2“, die „FLA“ und die „FU Pr“. In der Übersicht stellen sich die Vorsorgeleistungen nun wie folgt dar:

 

Lebens-monat
Leistung
BEMA
Abrechnungsbestimmungen/-häufigkeit

6.‒9.

Früherkennungsuntersuchung

FU 1a

1x im Zeitraum

10.‒20.

Früherkennungsuntersuchung

FU 1b

1x im Zeitraum

21.‒33.

Früherkennungsuntersuchung

FU 1c

1x im Zeitraum

34.‒72.

Früherkennungsuntersuchung

FU 2

3x im Zeitraum; 12 Monate Mindestabstand zwischen den Untersuchungen

6.-72.

Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind

FU Pr

nur neben FU1

6.‒33.

Fluoridlackanwendung

FLA

2x je Kalenderhalbjahr

34.‒72.

Fluoridlackanwendung

FLA

nur bei erhöhtem Kariesrisiko gemäß dmft-Index, 2x je Kalenderhalbjahr

Jahre

6.‒17.

Untersuchung

01

1x je Kalenderhalbjahr, 6 Monate Mindestabstand zwischen den Untersuchungen bzw. 4 Monate über den Halbjahreswechsel.

6.‒17.

Mundhygienestatus

IP1

1x je Kalenderhalbjahr

6.‒17.

Mundgesundheitsaufklärung

IP2

1x je Kalenderhalbjahr; Mindestabstand 4 Monate

6.-17.

Fluoridierung

IP4

1x je Kalenderhalbjahr, bei erhöhtem Kariesrisiko gemäß dmft-Index 2x je Kalenderhalbjahr

6.-17.

Versiegelung der 6er und 7er

IP5

ggf. bei vorzeitigem Durchbruch der 6er auch früher

0.‒17.

Beratung des Patienten

oder der Eltern

Ä1