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· Fachbeitrag · Patienteninformation

Neue zahnärztliche Vorsorgeleistungen für Kleinkinder: So beraten Sie die Eltern

von Beate Schulz-Brewing, Zahnmedizinische Fachassistentin, Kiel

| Untersuchungen haben gezeigt, dass die zahnärztliche Kleinkindvorsorge gar nicht früh genug beginnen kann. Nun stehen seit dem 01.07.2019 auch gesetzlich versicherten Kleinkindern zusätzlich abrechenbare Prophylaxe-Maßnahmen zu. Diese neuen Möglichkeiten sind sehr begrüßenswert, da nun erstmals Kinder unter drei Jahren in die Prävention miteinbezogen werden. Zu den neuen Leistungen gehört auch die Beratung der Eltern zur Zahnreinigung ihrer Kinder. In diesem Beitrag erfahren Sie, was bei einer solchen Beratung vermittelt werden sollte. |

Neue BEMA-Ziffern für Vorsorgeleistungen bei Kleinkindern

Drei neue zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder unter drei Jahren sollen insbesondere das häufige Auftreten frühkindlicher Karies (Early Childhood Caries, ECC) eindämmen, verhindern und zurückdrängen. Neben den neu anzusetzenden zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen nach den BEMA-Nrn. FU 1a (6. bis 9. Lebensmonat), FU 1b (10. bis 20. Lebensmonat) und der FU 1c (21. bis 33. Lebensmonat) kann das Milchgebiss durch zusätzliche Fluoridlackanwendungen (FLA) zweimal pro Jahr geschützt werden.

 

Die wichtigste Position in dem hier besprochenen Zusammenhang ist aber die neue BEMA-Ziffer FU Pr:

 

  • FU PR: Leistungsinhalte und Abrechnungsbestimmungen
BEMA
Leistungsinhalt
Punkte

FU Pr

Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind

10

Abrechnungsbestimmungen:

  • 1. Eine Leistung nach FU Pr ist nur im Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer FU 1 abrechenbar.
  • 2. Die Abrechnung der Leistungen nach Nummer FU Pr setzt die Einzelunterweisung voraus.
 

Mit der Abrechnungsbestimmung Nr. 1 wird der zwingende Zusammenhang mit den Früherkennungsuntersuchungen nach BEMA-Nr. FU 1 hergestellt. Die FU Pr kann also berechnet werden, wenn die Beratung der Betreuungsperson Kleinkinder betrifft, die weniger als 34. Lebensmonate alt sind.

Was gehört in die Beratung zur Zahnreinigung?

Die Position „FU PR“ enthält die Beratung, Unterweisung und das Training der Eltern für die tägliche Zahnreinigung ihrer Kinder. Dazu zählt auch, wie eine zahnschonende Ernährung aussehen kann und welche Verhaltensweisen gebissschädigend sind ‒ wie z. B. das „Schnullern“ und Lutschen.

 

Tatsächlich hat das Erfüllen des Leistungsinhalts der FU Pr „Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind“ viele Facetten. Es folgen einige Anregungen, was zu einer „praktischen Anleitung0“ der Eltern gehören kann.

Unsicherheiten zum Umfang der Mundhygiene beim Kleinkind

In vielen Familien besteht eine große Unsicherheit, in welchem Umfang die Mundhygiene bei Babys und Kleinkindern überhaupt notwendig ist, da die Milchzähne ja noch ausfallen. Das Zähneputzen beginnt jedoch mit dem Durchbruch des ersten Zähnchens.

 

PRAXISTIPP | Werden von kinderärztlicher Seite keine Fluoridtabletten verordnet und keine Fluoride zusätzlich zugeführt (Fluoridanamnese), sollte nach den neuesten Empfehlungen von 2018 ab dem ersten Zähnchen einmal täglich mit einer neutral schmeckenden fluoridierten Kinderzahncreme mit 1.000 ppm Fluorid in Reiskorngröße geputzt werden. Ab dem zweiten Lebensjahr wird dann mit 1.000 ppm Fluorid zweimal täglich geputzt (Erbsengröße).

 

Schaumreste sollten nur ausgespuckt und nicht ausgespült werden. Dadurch wird die Schutzwirkung des Fluorids unterstützt. Die Zähnchen sind von allen Seiten zu reinigen, Zahnfleisch und Kieferkamm dürfen mit einer kleinen weichen Bürste massiert werden, was die Gewöhnung unterstützt.

So erreicht man die Milchzähne am besten

Eltern sollten ihre Babys und Kleinstkinder auf dem Schoß lagern und das Köpfchen vorsichtig auf die Knie legen. So haben sie eine optimale Sicht, sofern die Lichtquelle gut ist. Auch der Wickeltisch kann ein guter Platz sein. Im Liegen öffnen Kinder oft reflektorisch den Mund.

 

Ist diese kooperative Phase zu Ende oder gar nicht vorhanden und wehrt sich das Kind, dann sollten sich die Eltern konsequent und sanft durchsetzen, denn die Plaque muss weg.

 

PRAXISTIPP | Folgender „Trick“ hilft häufig, um Babys an Mundhygiene zu gewöhnen: Die Eltern können ihrem Baby eine kleine weiche Zahnbürste zum Spielen in die Hand geben und selbst mit einer zweiten weichen Bürste mit längerem Griff reinigen. So ist das Kind involviert und abgelenkt. Ab dem Kindergartenalter können die Eltern auch mit einer guten elektrischen Zahnbürste für Kinder nachputzen.

 

Es ist sinnvoll, die Eltern einmal in der Praxis putzen zu lassen, damit man Fehler und Missverständnisse gleich ausmerzen kann und die Eltern lernen, nach einem festen System zu putzen. Es hilft, die Oberlippe in der Front etwas anzuheben und dann sanft mit kleinen Kreisen Zähne und Zahnfleisch zu reinigen. Dabei ist vorsichtig auf das obere Lippenbändchen zu achten, damit es nicht verletzt wird.

 

Eltern sollten nicht waagerecht schrubben, sondern mit kleinen Kreisbewegungen arbeiten. Ansonsten helfen Lob, kleine Spiele und Lieder, die Zahnpflege kindgerecht zu unterstützen. Auch das Vorbild der Eltern ist prägend.

Darauf ist bei der Ernährung von Kindern zu achten

Genauso wichtig wie eine gründliche frühe Zahnpflege ist das Eingehen auf Ernährungsfragen. Denn hier gibt es in den Familien viele tradierte Verhaltensweisen, die das Gebiss früh und nachhaltig schädigen können. Eine ausgewogene Ernährung mit viel frischem Obst und Gemüse sowie mit naturbelassenen Lebensmitteln fördern die Entwicklung der Kinder und sind nicht nur für die Erhaltung der Zahngesundheit essenziell. Alle mit Zucker gesüßten Speisen und Getränke sind zu vermeiden oder zumindest einzuschränken.

 

PRAXISTIPP | Auch sollte man das Kind nicht anhaltend an einem Fläschchen saugen lassen ‒ schon gar nicht, wenn dieses mit Eistee oder Saft- und Saftschorlen gefüllt ist. Für Kinder geeignet ist kohlensäurearmes und stilles Wasser, gern auch Leitungswasser. Am besten gewöhnt man die Kinder so früh wie möglich an einen Trinkbecher. Saugflaschen sollten niemals zur Beruhigung eingesetzt werden ‒ auch nicht, wenn sie Wasser enthalten.

 

Nuckeln und Lutschen einschränken

Schädlich für die Kieferentwicklung und die Zahnstellung sind langes und ständiges Nuckeln und Lutschen an Schnullern, Fingern, Daumen und sonstigen Gegenständen. Machen Sie den Eltern klar, dass mit drei Jahren der Schnuller abgewöhnt sein sollte, auch wenn er als „kieferschonend“ gekennzeichnet ist. Mit verständnisvollen Beratungen und praxiseigenen Programmen hilft das Praxisteam, erworbene (nicht vererbte) Zahnfehlstellungen zu vermeiden und zurückzudrängen.

Zahnärztliche Früherkennung ab dem 34. Lebensmonat nutzen

Ab dem 34. Lebensmonat bis zum vollendeten 72. Lebensmonat geht es weiter mit der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung nach BEMA-Nr. FU 2, die in diesem Zeitraum bis zu dreimal mit einem Mindestabstand von 12 Monaten erbracht werden kann. Zum Leistungsumfang der FU 2 gehören unter anderem die Beratung und Inspektion der Mundhöhle sowie die Einschätzung des Kariesrisikos anhand des dmft-Indexes. Auch findet eine Ernährungsberatung und Mundhygieneberatung statt ‒ eine praktische Anleitung der Eltern ist aber hier nicht mehr vorgesehen. Zusätzlich werden bei Kindern mit hohem Kariesrisiko geeignete Fluoridierungsmaßnahmen empfohlen.

 

FAZIT | Durch die nun enge Bindung der kinderärztlichen Vorsorge an die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ergibt sich ein System, das Eltern und Behandlern Transparenz und Übersichtlichkeit gibt. Es ist die Aufgabe des zahnärztlichen Teams, den Eltern Sicherheit zu geben, sie zu bestärken, sie zu beraten und zu unterstützen.

 
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 6 | ID 46229118