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· Nachricht · Kostenerstattung

Neue Hinweise zur Beihilfe in Nordrhein-Westfalen

| Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2012 den Runderlass „Beihilferechtliche Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht“ an die zuständigen Behörden versandt. Mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt (Nr. 29 vom 5. Dezember 2012, S. 697 bis 710) ist er in Kraft getreten. Der Erlass ist bindend für alle Erstattungsanfragen der Sachbearbeiter im Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen sowie für die Gutachter bei amtszahnärztlichen Stellungnahmen und Begutachtungen. Es ist davon auszugehen, dass sich auch andere Bundesländer dieser Interpretation anschließen werden. |

 

Den vollständigen Erlass können Sie hier aufrufen: http://bit.ly/WnrcE3

Quelle: ID 37387210