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eGK: Probleme mit neuem Datensatzfeld - wie vermeiden?
| Mit der Einführung der eGK zum Jahresbeginn wurde für die Abrechnung der konservierend-chirurgischen Leistungen ein neues Datensatzfeld eingeführt und einige Feststellungscodes wurden so scharf eingestellt, dass unter Umständen keine Abrechnung der Fälle möglich ist („Kein DTA möglich!“). Wie ist das zu vermeiden? |
Wichtig ist die richtige Eintragung im neuen Datensatzfeld „Art des Versicherungsnachweises“. In dieses einstellige nummerische Feld muss „0“ für „Ersatzverfahren“, „1“ für „anderer Versicherungsnachweis“ - wozu auch der schriftliche Anspruchsnachweis zählt - und „2“ für „Versichertenkarte eingelesen“ eingetragen werden. Enthält das Feld keine oder andere Zeichen als 0, 1 oder 2, erscheint beim Prüflauf der Feststellungscode:
089 (Kein DTA möglich!): „Kennzeichen (0 = Ersatzverfahren -> Versichertenkarte oder Lesegerät defekt, 1 = Ersatznachweis hat vorgelegen, 2 = Versichertenkarte eingelesen), wie der Versicherungsnachweis erfolgte, falsch“. |
Ebenso wird bei dem Versuch der Abrechnung mit den Daten einer alten Krankenversichertenkarte die Abrechnung des Falls komplett verhindert. Es erscheint der Feststellungscode:
098 (Kein DTA möglich!): „Krankenversichertenkarten von gesetzlich Krankenversicherten gelten seit dem 01.01.2015 nicht mehr als Versicherungsnachweis“. |