· Nachricht · Leserfrage zur Kassenabrechnung
Ist die Desinfektion von Abdrücken in der Abdruckpauschale enthalten?
| Frage: „Was gilt für die Abrechnung der Desinfektion von Abdrücken sofort nach der Abdrucknahme beim Kassenpatienten? Wir erhielten einen Anruf unserer KZV, in dem uns mitgeteilt wurde, dass die Desinfektion schon in der Abdruckpauschale enthalten sei. Ist das korrekt oder kann die Abdruckdesinfektion privat in Rechnung gestellt werden?“ |
Antwort: Beim gesetzlich versicherten Patienten kann bei der Regelversorgung die Desinfektion von Abdrücken nicht zusätzlich als Privatleistung vom Labor berechnet werden. Das BEL II regelt die Abrechenbarkeit von zahntechnischen Leistungen unter anderem wie folgt: „Das bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen Leistungen enthält Einzelleistungen, die entsprechend der tatsächlich erbrachten Menge abrechnungsfähig sind, wenn nicht durch die Erläuterungen Anderweitiges geregelt ist … .“ Da für reine Regelversorgungen nur die im BEL II enthaltenen Gebühren abgerechnet werden dürfen und es für die Desinfektion im BEL II keine Gebührenposition gibt, kann diese daher als Regelversorgungsleistung nicht berechnet werden.