· Nachricht · PKV-Verband: GOZ-Kommentar erheblich ergänzt
Zur Analogberechnung der Entfernung subgingivaler Zahnbeläge
| Nicht nur die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) oder die Landeszahnärztekammern interpretieren die GOZ; auch die Kostenerstatter tun das. Jetzt liegt aktuell der PKV-Kommentar vor, der die Auffassung des PKV-Verbandes zu bestimmten Gebührenziffern enthält. Das sagt er zur Analogberechnung der Entfernung subgingivaler Zahnbeläge. |
PKV-Verband: „Auch wenn die PZR aufwendiger gewesen ist (zum Beispiel subgingivale Reinigung von Zahnbelägen), rechtfertigt dies nicht die zusätzliche Berechnung der GOZ-Nr. 1040 analog. … Es handelt sich bei der anzutreffenden Abrechnungspraxis offensichtlich um den Versuch, die Abrechnungsbestimmung nach GOZ-Nr. 1040 ins Leere laufen zu lassen. Entsprechende Abrechnungen sind eindeutig gebührenrechtswidrig.“
Dazu die Stellungnahme der BZÄK: „Die subgingivale Belagsentfernung im Sinne einer PZR, zum Beispiel im Rahmen einer paradontalen Nachsorge, ist von dieser Nummer nicht umfasst und muss daher analog berechnet werden.“