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BZÄK: GOZ-Kommentar und Analogempfehlungen aktualisiert
| Die Bundeszahnärztekammer hat im Januar 2017 ihren aktualisierten Kommentar zur GOZ sowie den Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen veröffentlicht. Es wurden redaktionelle Anpassungen, Ergänzungen bzw. Präzisierungen bei den zusätzlich berechnungsfähigen Leistungen und im Kommentierungstext vorgenommen. Wir werden über die Änderungen berichten. |
Die Übersichten können hier aufgerufen werden:
http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz_kommentar_aktualisierungen.pdf
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/katalog_analoge_leistungen.pdf
Quelle: ID 44499392