Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Vergütung

GKV-Honorar für Zahnersatz steigt - Punktwerterhöhungen gelten auch rückwirkend für 2013

| Laut einer Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 23. Januar haben sich der Verband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung am 16. Januar 2014 auf eine Erhöhung des Zahnarzthonorars für Zahnersatz verständigt. Dieser Beschluss gilt bundesweit für alle Zahnärzte, die Zahnersatzleistungen im Rahmen der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbringen. Für konservierend-chirurgische Leistungen, Individualprophylaxe und Kieferorthopädie gilt dieser Beschluss nicht. Für diese Leistungen wird die Vergütung auf Landesebene ausgehandelt. |

 

Für das Jahr 2013 wird der Punktwert rückwirkend um 2,03 Prozent und für das Jahr 2014 um 2,81 Prozent erhöht. Der Anstieg der Punktwerte entspricht damit der für diese Jahre maßgeblichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. Die Vereinbarung tritt zum 1. April 2014 in Kraft. Die Verhandlungspartner haben sich darauf verständigt, dass die jahresdurchschnittliche Erhöhung für 2013 und 2014 auf die verkürzte Restlaufzeit der Vereinbarung umgerechnet wird. Damit wird eine aufwendige Nachberechnung der Honorare für Zahnersatzleistungen im Jahr 2013 und im ersten Quartal 2014 vermieden. Für den Zeitraum vom 1. April 2014 bis zum 31. Dezember 2014 gilt ein Punktwert von 0,8490 Euro.

Quelle: ID 42506949