· Fachbeitrag · Zahnärztliche Verordnung
Wie können wir Logopädie aufschreiben?
| FRAGE : „Was müssen wir beachten, wenn bei einem Patienten angezeigt ist, ihn zur Logopädie zu überweisen?“ |
ANTWORT: Maßnahmen zur Sprech- und Sprachtherapie werden über die „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ verschrieben. Hier gibt es drei Gruppen:
| ||
Störungen des Sprechens | Störungen des oralen Schluckaktes | Orofaziale Funktionsstörungen |
|
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig