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· Fachbeitrag · Zahnärztliche Verordnung

Wie können wir Logopädie aufschreiben?

| FRAGE : „Was müssen wir beachten, wenn bei einem Patienten angezeigt ist, ihn zur Logopädie zu überweisen?“ |

 

ANTWORT: Maßnahmen zur Sprech- und Sprachtherapie werden über die „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ verschrieben. Hier gibt es drei Gruppen:

 

  • Gruppen von Sprech- und Sprachtherapien

Störungen des Sprechens

Störungen des oralen Schluckaktes

Orofaziale Funktionsstörungen

  • Anomalien der Zahnstellung
  • Fehlbildung des Kiefers
  • Fehlerhafte Lagebeziehung der Kiefer zueinander
  • Fehlfunktion/Größe der Zunge
  • Viszerales Schlucken
  • Zungenfehlfunktion
  • Lippen-/Kiefer-/Gaumenspalt-Patienten
  • Trisomie 21-Patienten