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Steuern  

„Chef, lass uns doch ein bisschen sparen!“ Wie vom Gehalt mehr übrigbleibt

Wie alle Chefs sind auch Zahnärzte nicht begeistert, wenn man mit dem Wunsch nach einer Gehaltserhöhung kommt. Und auch die Mitarbeiterin hat nur begrenzt was davon, denn meist wandert etwa die Hälfte für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in die Staatskasse. Von einer Gehaltserhöhung bleibt da wenig übrig. Zu wenig, um die neuerdings gestiegenen Verbraucherpreise auszugleichen.  

 

Natürlich können Sie sich damit abfinden und der Staat ist der lachende Dritte. Sie können aber auch clever reagieren und sich steuer- und abgabenfreie Gehaltsextras statt einer Gehaltserhöhung sichern. Damit nutzen Sie die legalen Möglichkeiten und haben am Monatsende mehr Geld im Portmonee. Und der Chef spart auch dabei! Neudeutsch nennt man das eine „Win-win-Situation“.  

 

Beispiel

Eine langjährig tätige Ersthelferin verdient 2.000 Euro brutto (Steuerklasse I, Krankenversicherung 13 Prozent). Davon werden die Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen. Ausgezahlt werden 1.303,15 Euro. Den Chef kostet die Mitarbeiterin aber nicht nur das Bruttogehalt, sondern auch noch den halben Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, insgesamt also 2.386,50 Euro. Jeden Monat bezahlen Zahnarzt und Ersthelferin zusammen also 1.083,35 Euro an Steuern und Sozialversicherung. Erhält die Mitarbeiterin eine Gehaltserhöhung von 100 Euro, so bekommt sie davon lediglich 48,86 Euro ausgezahlt. Den Zahnarzt kostet die Gehaltserhöhung jedoch 119,33 Euro. Beide zusammen zahlen von den zusätzlichen 100 Euro also nicht weniger als 71,47 Euro an Steuern und Sozialabgaben.  

Wenn Sie mit dem Chef über Gehaltserhöhungen sprechen, dann schlagen Sie ihm doch steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsextras vor. Erklären Sie ihm, dass er dabei den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung spart. Im Beispiel wären das pro Monat 19,33 Euro.