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01.02.2006 | Aus- und Fortbildung in der Zahnarztpraxis

Einstellung einer Auszubildenden: So machen Sie alles richtig!

Die Einstellung einer Auszubildenden bedeutet für das gesamte Praxisteam viel Arbeit. Entscheidend ist, dass die Ausbildung für alle Seiten so reibungslos und effektiv wie möglich gestaltet wird.Dazu sollen die folgenden Ausführungen beitragen.  

 

Mit vielen Gesetzen muss man sich an jedem Tag in der Praxis auseinandersetzen. Für die Ausbildung kommen noch einige weitere hinzu: die Ausbildungsordnung, das Berufsbildungsgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Damit nicht genug: Es gibt Rahmenlehrpläne und Lernfelder. Wie weit soll die Ausbildung in der Praxis durchgeführt werden, was ist Aufgabe der Berufsschule?  

Die Suche nach einer Bewerberin

Zu klären ist zunächst, ob in der Praxis überhaupt eine Auszubildende benötigt wird und ob die dazu erforderliche Ausbildungskapazität vorhanden ist, das heißt: Gibt es eine Kollegin, die die neue Mitarbeiterin intensiv betreut und einarbeitet? Wenn diese Fragen mit „ja“ beantwortet wurden, sollte die Praxis möglichst früh damit beginnen, eine Auszubildende für den Sommer zu suchen. Zu Beginn eines neuen Jahres ist immer sehr gut, da die Schüler die letzten Zwischenzeugnisse etwa im Februar eines Jahres erhalten.  

 

Auflistung, was von der Auszubildenden erwartet wird

Das Praxisteam sollte in einer Teambesprechung genau untereinander festlegen, was die neue Auszubildende mitbringen soll und was von ihr erwartet wird. Es sollte festgestellt werden, ob die Praxis überhaupt dazu geeignet ist, auszubilden. Können alle Inhalte, die in der Ausbildungsordnung stehen, auch vermittelt werden? Wenn nicht: Von wem könnten diese Inhalte vermittelt werden?