01.05.2006 | Ausbildung
Verkürzung der Ausbildungszeit: Was spricht dafür, was dagegen, wie geht es weiter?
Von einigen Landeszahnärztekammern vorangetrieben, engagiert sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für eine befristete Erprobungsverordnung eines zweijährigen Ausbildungsberufes zur „Zahnmedizinischen Praxisangestellten“. Damit soll eine Angestellte in den Zahnarztpraxen geschaffen werden, die unter der jetzigen „Zahnmedizinischen Fachangestellten“ (ZFA) angesiedelt ist.
Argumente für und gegen eine verkürzte Ausbildungszeit
Die Argumente bzw. Ziele der Befürworter sind:
- Strukturwandel und Qualifikationsveränderungen fordern in der schulischen Vorbildung von Jugendlichen eine bestimmte „Ausbildungsreife“, die heute oft nicht vorhanden ist. Damit Praxen nicht mit erheblichem Aufwand Bildungsdefizite kompensieren müssen, erfolgt ein Ausbildungsangebot auf angeglichenem Niveau. Gleichzeitig soll aber ein berufsfähiger Abschluss ermöglicht werden, der in seiner Qualifikation bei einer Verlängerung der Ausbildungszeit ausbaufähig ist.
- Durch eine zweijährige Ausbildung wird der Einsatz von un- oder angelernten Mitarbeiterinnen reduziert, was im Endeffekt zu einem höheren Professionierungsgrad führt. Begündung: Da Absolventinnen mit nur zweijähriger Ausbildung geringer entlohnt werden, können sich mehr Praxen ausgebildete Mitarbeiterinnen leisten.
Argumente, die gegen eine verkürzte Ausbildungszeit sprechen:
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