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04.03.2010 | Ausbildung

Welche Aufgaben dürfen Azubis wirklich im Praxis-Alltag übernehmen?

In der ZFA-Fachklasse des ersten Ausbildungsjahres unterhalten sich drei Azubis über ihre Aufgaben in der Praxis: „Ich durfte gestern bei einer Patientin Amalgam-Füllungen polieren“, erklärt eine der Auszubildenden stolz. „Ich habe gelernt, verschiedene Abdruckmaterialien anzumischen. Dabei hat mein Chef mir die Unterschiede der Materialien erklärt und worauf es bei der Abformung ankommt.“ „Habt ihr es gut,“ schaltet sich die dritte Auszubildende ein. „Ich darf nur Schränke putzen und bei einfachen Behandlungen assistieren.“ Dieser Beitrag bietet Ihnen Beispiele dafür, welche Aufgaben eine Auszubildende zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Ausbildung übernehmen darf.  

 

Das sagt der Delegationsrahmen aus

„An Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten dürfen keine zahnärztlichen Leistungen delegiert werden“ - so ist es dem Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer für ZFA vom 16. September 2009 zu entnehmen. Dennoch kann sich Ausbildung sehr unterschiedlich gestalten. Drei Jahre Assistenz am Behandlungsstuhl bieten keinen Anreiz, sich anzustrengen. Außerdem werden wichtige Ausbildungsinhalte vernachlässigt.  

 

Ziel einer qualifizierten Ausbildung zur ZFA ist es nicht nur, festgelegte Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, sondern handlungs- und prozessorientiert auszubilden: Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz sollen geschult werden. Einfühlungsvermögen, Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit sind im Umgang mit Patienten, Vorgesetzten und Kollegen von großer Bedeutung. Eine Checkliste „Patientenbetreuung“ für erfolgreiche Azubis finden Sie im Online-Service unter „Checklisten“.  

 

Die Prophylaxe bietet ein breites Betätigungsfeld